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Was können wir für Sie tun?

Eine ganze Menge!

Wir verschaffen Ihnen Luft!

Durch Ihre Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid e.V. gelten Sie als "steuerlich vertreten". Dies bedeutet, dass das Finanzamt Ihnen automatisch eine Fristverlängerung gewährt:

Der gemeinhin bekannte Abgabetermin 31. Mai wird auf den 31.12. des Folgejahres hinausgeschoben.

Das bedeutet aber nicht, dass Sie mit der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung so lange warten sollten: In den allermeisten Arbeitnehmerfällen erhalten Sie Geld vom Finanzamt zurück - daher sollten Sie sich selbst keinen zu langen Aufschub gönnen!


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