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Impressum
Was können wir für Sie tun?
Eine ganze Menge!
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Ganzjährige, umfassende Beratung in lohn- und einkommensteuerrechtlichen Fragen
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Individuelle und qualifizierte Analyse Ihrer steuerlichen Situation
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Erstellung Ihrer Lohn- und Einkommensteuererklärung und Berechnung der Steuererstattung oder –nachzahlung
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Ermittlung der richtigen Einkommensteuervorauszahlungen
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Beantragung von Frei- oder Hinzurechnungsbeträgen auf der Lohnsteuerkarte
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Beratung von Eheleuten, werdenden Eltern oder auch von Alleinerziehenden zur optimalen Steuerklassenwahl
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Beratung zu Mindesteigenbeitrag, Zulagenanspruch und Günstigerprüfung bei Altersvorsorgeverträgen („Riester-Rente“)
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Beratung zur Steuerersparnis durch eine private Basis-Rentenversicherung („Rürup-Rente“)
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Erläuterung des neuen Eigenheimrentengesetzes („Wohn-Riester“)
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Beratung zu den Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes in Bezug auf die Besteuerung von Altersrenten, Pensionen sowie von Betriebs-, Werks- oder sonstigen Renten
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Beratung zur neuen Abgeltungssteuer
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Beantragung von Steuerermäßigungen beispielsweise für Spenden, Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Pflegeaufwendungen
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Prüfung und Beantragung von Kindergeldansprüchen
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Überprüfung Ihrer Steuerbescheide vom Finanzamt und Vornahme der erforderlichen Rechtsmittel hiergegen
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Klageführung vor den Finanzgerichten (Die Wiedereinführung der Pendlerpauschale wurde unter anderem von einem Lohnsteuerhilfeverein erstritten!)
Wir verschaffen Ihnen Luft!
Durch Ihre Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid e.V. gelten Sie als "steuerlich vertreten". Dies bedeutet, dass das Finanzamt Ihnen automatisch eine Fristverlängerung gewährt:
Der gemeinhin bekannte Abgabetermin 31. Mai wird auf den 31.12. des Folgejahres hinausgeschoben.
Das bedeutet aber nicht, dass Sie mit der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung so lange warten sollten: In den allermeisten Arbeitnehmerfällen erhalten Sie Geld vom Finanzamt zurück - daher sollten Sie sich selbst keinen zu langen Aufschub gönnen!
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