Fragen und Antworten rund um unsere Checklisten und Formulare

Wer ist einkommensteuerpflichtig?

In Deutschland sind alle Menschen – von der Wiege bis zur Bahre – mit ihrem gesamten Welteinkommen steuerpflichtig, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Dies bedeutet, dass auch minderjährige Kinder oder Rentner bzw. Pensionäre mit eigenen steuerpflichtigen Einkünften eine Steuererklärung abgeben müssen.

Muss jede Person in Deutschland Steuern auf ihr Einkommen bezahlen?

Ob und in welcher Höhe Steuerpflichtige Einkommensteuern auf ihr zu versteuerndes Einkommen zu entrichten haben, hängt von der Höhe ihres jährlichen zu versteuernden Einkommens ab. Liegt das zu versteuernde Einkommen einer Person unter dem sogenannten steuerlichen Existenzminimum (Grundfreibetrag) von 10.908 € im Jahr 2023 bzw. 11.604 € im Jahr 2024 fallen keine Steuern an.

Wer kann die Stammdatenblätter, Checklisten und Formulare einsetzen?

Unsere Stammdatenblätter, Checklisten und Formulare sind für alle einkommensteuerpflichtigen Personen gedacht.

Wofür sind die Stammdatenblätter, Checklisten und Formulare gut?

Unsere Stammdatenblätter, Checklisten und Formulare zur Abfrage aller relevanten Informationen dienen der optimalen Vorbereitung des jährlichen Beratungsgespräches mit einem Sachbearbeiter zur Erstellung deiner Steuererklärung.

Benötigt mein Sachbearbeiter die Original-Belege oder reichen Kopien?

Nur in besonders hervorgehobenen Fällen ist die Einreichung von Original-Belegen erforderlich, in allen anderen Fällen reichen Kopien deiner Unterlagen als Nachweis steuermindernder Tatsachen aus.

Ist deine Mitwirkung erforderlich?

Aber ja! Uns hilft kein Blick in die Glaskugel und daher brauchen wir deine tatkräftige Unterstützung. Sämtliche steuerpflichtigen Vorgänge müssen (steuererhöhend) bzw. können (steuermindernd) in deiner Steuererklärung angegeben werden, wenn du dein persönliches Steueroptimierungsziel erreichen willst.

Gibt es Pauschalen?

Nein, mit nur ganz wenigen Ausnahmen, kann diese Frage abschlägig beantwortet werden. Habe also bitte Verständnis dafür, dass unsere Mitarbeiter in keinem Fall steuerbegünstigende Tatsachen in deiner Steuererklärung berücksichtigen, wenn du uns die hierfür benötigten Belege und Nachweise nicht vollständig und in geordneter bzw. gut lesbarer Form vorlegen kannst.

Brauche ich ein persönliches Beratungsgespräch?

Aber ja! Eine gute und sorgfältige Beratung setzt Wissen über deine aktuellen Lebens- und Einkommensverhältnisse voraus. Wenn du uns rechtzeitig und vollumfänglich über Veränderungen in deinenm privaten Umfeld und beruflichen Leben informierst, kannst du von unserem Wissen profitieren und u.U. viel Geld sparen. Daher machen wir dir und uns gerne jedes Jahr auf’s Neue die Mühe, alle erdenklichen Wechselfälle des Lebens zu bedenken: Damit wir nichts vergessen!

Kann ich etwas übersehen oder vergessen?

Eigentlich nicht. Jahr für Jahr hinterfragen wir unsere Checklisten und Formulare und passen sie den aktuellen Gegebenheiten an. So verbessern wir ständig unsere Arbeitsweisen, damit wir nichts übersehen und kein steuerlich relevanter Lebenssachverhalt ungefragt bleibt.

Erfolgt trotz Checklisten eine individuelle Bearbeitung?

Unsere Checklisten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus ihnen ergeben sich keine Feststellungen darüber, dass alle der hier genannten Sachverhalte auf deine persönliche Situation zutreffen oder sich steuermindernd bei dir auswirken. Eine auf den jeweiligen Sachverhalt bezogene Überprüfung durch deinen Sachbearbeiter ist also in jedem Fall geboten und wesentlicher Bestandteil unserer täglichen Arbeit.

Ab wann kann ich einen Termin für die Einreichung deiner Unterlagen bekommen?

Ab März: Für die Übermittlung der elektronischen Daten müssen alle Arbeitgeber, Sozialversicherungskassen und die Institutionen der privaten Altersvorsorge die gesetzliche Frist 28. Februar einhalten, so dass frühestens ab dem 01. März auch deine Daten zum Abruf bei der Finanzverwaltung zur Verfügung stehen. Und ab dann macht eine Termin vereinbarung Sinn.

Was bedeutet ELStAM für mich?

Die Finanzverwaltung bietet seit 2014 über die vorausgefüllte Steuererklärung eine Möglichkeit, elektronisch übermittelte Daten bei der Steuerverwaltung abzurufen. Dies sind zum einen die ElektronischenLohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM), die das Finanzamt für dich gespeichert hat, aber auch andere für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung relevanten Daten stehen zum Abruf für dich bereit: – vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen – Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen – Mitteilungen über den Bezug von Lohnersatzleistungen – Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen – Vorsorgeaufwendungen (z.B. Riester- und Rürup-Verträge) und es werden weitere Daten hinzukommen.

Welche Vorteile bietet die vorausgefüllte Steuererklärung?

Das neue Verfahren soll das Veranlagungsverfahren aus Sicht der Verwaltung einfacher machen und dafür sorgen, dass Einkommensteuer erhöhende Tatsachen nicht „vergessen“ werden können. Das Verfahren unterstützt also in gewisser Weise die Steuerehrlichkeit der Steuerbürger.

Muss ich die Datenübermittlung kontrollieren?

Im Idealfall stimmen die elektronisch übermittelten Daten mit den Informationen auf den dir ausgehändigten Papierausdrucken überein und du musst nichts weiter unternehmen. Es lag immer schon in der Verantwortung des Steuerpflichtigen, darauf zu achten, dass die Jahresbescheinigungen richtig ausgestellt waren. Nun muss er zusätzlich darauf achten, dass sämtliche über ihn gespeicherten Daten richtig erfasst und übermittelt wurden.

Was musst ich tun, wnn die übermittelten Daten nicht stimmen?

Wenn die übermittelten Daten nicht stimmen, solltest du dich bei den die falschen Angaben übermittelnden Datenlieferanten (Arbeitgeber, Krankenkassen, Versicherungsunternehmen, Altersversorgern, Sparkassen oder Banken) melden und eine Berichtigung der Übermittlung verlangen.

Wie bekomme ich meine Daten?

Um die vorausgefüllte Steuererklärung zu nutzen und die zu den Personen gespeicherten Daten / Belege abzurufen, stehen dir sowohl die Dienste der Steuerverwaltung (über das ElsterOnline-Portal) als auch die Abrufmöglichkeit durch Dritte (Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine) im Rahmen der Erstellung deiner Einkommensteuererklärung zur Verfügung.

Wie funktioniert der Abruf durch Dritte?

Voraussetzung für den Abruf durch uns als sogenanntem Dritten ist die uns erteilte Vollmacht zum Abruf der vorausgefüllten Steuererklärung nach amtlichem Muster und ein Antrag auf Abruf der bereitgestellten Daten. Sofern du ein eigenes Konto im ElsterOnline-Portal besitzt, wirst du über unseren Antrag dort in deinem Posteingang informiert und um Zustimmung bzw. Ablehnung gebeten. Nach der Zustimmung erhalten wir Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung über dich gespeicherten Informationen.

Wass passiert, wenn ich kein eigenes Konto im ElsterOnline-Portal besitze?

Wenn du kein eigenes Konto im ElsterOnline-Portal besitzt – dies dürfte die Regel sein -, erhälst du einen Brief per Post, in dem du über unseren Antrag informiert wirst. Dieser Brief enthält auch den sogenannten Freischaltcode mit dem Hinweis, dass dieser an uns als Antragsteller weiterzugeben ist. Mit diesem Code können wir uns für den Abruf deiner Daten freischalten. Bringe also bitte diesen Freischaltcode zusammen mit deinen vorbereiteten Unterlagen zu dem Gespräch mit deinem Sachbearbeiter mit.

Was ist, wenn ich bei der Bearbeitung der Checklisten Hilfe benötige?

Sollten sich bei der Bearbeitung der Checkliste Fragen ergeben, macht es Sinn, diese Fragen zu sammeln und deinem Sachbearbeiter eine entprechende Anfrage gebündelt per E-Mail zukommen zu lassen. Er wird sich dann gerne die Zeit nehmen, deine Fragen zu beantworten oder für dich zu recherchieren.

Was ist, wenn ich im laufenden Jahr steuerliche Fragen zu einem neuen Lebenssachverhalt habe?

Sollten sich im Laufe des Jahres steuerrechtliche Fragen zu einem Lebenssachverhalt ergeben, kannst du uns ebenfallas eine E-Mail mit dieser Frage stellen, dann können wir in Ruhe auf deine Fragen eingehen und dir vielleicht auch ein persönliches Beratungsgespräch anbieten.

Wie fülle ich die Checklisten aus?

Bitte nimm dir die Zeit und gehe die Checkliste Punkt für Punkt in Ruhe durch. Sollte ein Sachverhalt für dich nicht zutreffen, machen dies bitte durch Ankreuzen des Feldes „nein“ = „Trifft nicht zu“ kenntlich oder trage einen entsprechenden Hinweis, z.B. „./.“ = „keine Änderung“ ein und gehe dann erst zum nächsten Punkt über.

Wie ordne ich die angeforderten Belege und Nachweise?

Wenn du uns noch Papierbelege einreichen möchtes, verwende bitte in keinem Fall Klarsicht- oder Prospekthüllen! Die erforderlichen Belege, neue Versicherungspolicen oder auch Kontoauszüge zum Nachweis unbarer Zahlungen kopiere bitte vollständig und gut lesbar, loche diese und hefte sie in der von den Checklisten vorgegebenen Reihenfolge in einem Ordner ordentlich ab, damit nichts verloren geht.

Werden die Originale benötigt?

Nein. Bitte reiche uns nur dann Originale ein, wenn wir explizit die Vorlage verlangen (z. B. die Steuerbescheinigungen zum Nachweis einbehaltener Zinsabschlagsteuer, oder die Zuwendungsbestätigungen zum Nachweis der von Ihnen getätigten Spenden).

Wie reiche ich die Unterlagen ein?

Am besten bringe alle Unterlagen zusammen mit den bearbeiteten Checklisten in einem Ordner abgeheftet mit zu deinem jährlichen Beratungsgespräch.

Kann ich die Daten auch elektronisch einreichen.

ja, gerne. Achte in diesem Fall darauf, dass alle Dokumente im PDF-Format einzeln, doppelseitig, vollständig und gut lesbar eingescannt sind, ordentlich beschriftet und damit für uns mit menschlichem Auge erkannt werden können

Bis wann kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben?

Die jährliche Steuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. Mai eines jeden Jahres bei dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einzureichen. Da du durch uns steuerlich vertreten bist, verlängert sich diese Frist ausnahmsweise bis zum Jahresende.

Wieviele Steuererklärungen kann ich abgeben?

Dies hängt davon ab, ob du eine schlichte Antragsveranlagung vornehmen lassen möchtest, also eine Einkommensteuererklärung abgeben „darfst“, oder ob du verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben. In Verbindung mit einem entsprechenden Antrag können Steuerpflichtige ihre Steuererklärungen für die letzten drei Jahre neben der aktuellen Steuererklärung einreichen, also insgesamt für 4 Jahre. Eine Steuererklärung für das Jahr 2019 kann also im Jahr 2024 nicht mehr eingereicht werden, während eine Steuererklärung für das Jahr 2020 noch bis einschließlich 31.12.2024 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt eingereicht werden könnte.

Wieviele Steuererklärungen kann ich im Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen?

Im Lohnsteuerhilfeverein nehmen wir Steuerpflichtige eigentlich nur dann als Mitglieder auf, wenn sie nicht mehr als ein Jahr im Rückstand sind. Bei Mitgliedern achten wir darauf, dass sie ihre Steuererklärungen rechtzeitig abgeben. Obwohl die Mitgliedschaft natürlich nicht auf eine Gegenleistung ausgerichtet ist, legen wir sehr viel Wert darauf, dass unsere Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig bleibt und dass die Mitarbeiter keine Arbeitsrückstände ins neue Jahr mitnehmen.

Bis wann ich meine Unterlagen in der Beratungsstelle einreichen?

Im Interesse einer geordneten Bearbeitung möchten wir dich bitten, spätestens bis Anfang Oktober einen Termin zur Einreichung deiner Unterlagen mit uns zu vereinbaren. So hilfst du mit, den Termindruck zum Jahreswechsel zu verringern und eine sorgfältige Sachbearbeitung zu gewährleisten.

Hat die rechtzeitige Einreichung der Unterlagen einen Einfluss auf die Höhe des Mitgliedsbeitrag?

Ja! Am 31. Oktober legen wir die Höhe der Mitgliedsbeiträge für das Folgejahr anhand deiner uns bis dahih bekannten Einkommensverhältnisse fest. Sollten uns deine Unterlagen für den abgelaufenen Veranlagungszeitraum bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig vorliegen, werden wir den regulären Mitgliedsbeitrag von z.Zt. 500 € festsetzen.

Reicht die Zusendung der Lohnsteuerbescheinigung als Nachweis für die Einkommenshöhe aus?

Nein, denn erst durch die vollständige Bearbeitung aller zugehörigen Checklisten zusammen mit der Einreichung der Belege und Nachweise können wir die Vollständigkeit deiner Einkommenssituation prüfen und den Mitgliedsbeitrag festlegen. Außerdem hilft es uns nichts, wenn Du Ende Oktober nur die Lohnsteuerbescheinigung einreichst und irgendwann kurz vor Jahresende weitere Belege: Uns geht es in erster Linie darum, unnötigen Stress vor dem Jahreswechsel zu vermeiden.