Leistungen

Wir beraten dich gerne und persönlich!

Unser Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid e.V. informiert dich an dieser Stelle gerne darüber, was wir im Einzelnen für dich tun können. Laufende Gesetzgebung, aktuelle Rechtsprechung, aber auch Grundsätzliches zur Erstellung einer Lohn- bzw. Einkommensteuererklärung sind unser tägliches Geschäft. Du profitierst von unserer Erfahrung, einer persönlichen Beratung und sozial gestaffelten Mitgliedsbeiträgen.


Tipps und Tricks für Ihre Einkommensteuererklärung

  • Ganzjährige, umfassende Beratung in lohn- und einkommensteuerrechtlichen Fragen
  • Individuelle und qualifizierte Analyse Ihrer steuerlichen Situation
  • Erstellung Ihrer Lohn- und Einkommensteuererklärung und Berechnung der Steuererstattung oder –nachzahlung
  • Ermittlung der richtigen Einkommensteuervorauszahlungen
  • Beantragung von Frei- oder Hinzurechnungsbeträgen
  • Beratung von Eheleuten, werdenden Eltern oder auch von Alleinerziehenden zur optimalen Steuerklassenwahl
  • Beratung zu Mindesteigenbeitrag, Zulagenanspruch und Günstigerprüfung bei Altersvorsorgeverträgen („Riester-Rente“)
  • Beratung zur Steuerersparnis durch eine private Basis-Rentenversicherung („Rürup-Rente“)
  • Erläuterung des neuen Eigenheimrentengesetzes („Wohn-Riester“)
  • Beratung zu den Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes in Bezug auf die Besteuerung von Altersrenten, Pensionen sowie von Betriebs-, Werks- oder sonstigen Renten
  • Beratung zur Abgeltungssteuer
  • Beantragung von Steuerermäßigungen beispielsweise für Spenden, Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Pflegeaufwendungen
  • Prüfung und Beantragung von Kindergeldansprüchen
  • Überprüfung Ihrer Steuerbescheide vom Finanzamt und Vornahme der erforderlichen Rechtsmittel hiergegen
  • Klageführung vor den Finanzgerichten (Die Wiedereinführung der Pendlerpauschale wurde unter anderem von einem Lohnsteuerhilfeverein erstritten!)

Fristverlängerung: Wir verschaffen Ihnen Luft

Durch deine Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid e.V. giltst du als „steuerlich vertreten“. Dies bedeutet, dass das Finanzamt dir automatisch eine Fristverlängerung gewährt: Der gesetzliche Abgabetermin 31. Juli wird auf den letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres hinausgeschoben. Beachte bitte, dass dies keine Auswirkung auf die kalenderjährliche Mitgliedschaft hat.


Mit der Steuererstattung in die Ferien!

Das bedeutet auch nicht, dass du mit der Erstellung deiner Einkommensteuererklärung so lange warten solltest: Denn in den allermeisten Arbeitnehmerfällen erhälst du Geld vom Finanzamt zurück – daher solltest du dir selbst keinen zu langen Aufschub gönnen!