Über uns
Mit unserer Beratung können Sie viel Geld sparen!
Wir freuen uns auf Sie.
Unser Lohnsteuerhilfeverein wurde unter dem Namen Lohnsteuerhilfeverein Essen Rüttenscheid am 26. Juni 2001 in das örtliche Vereinsregister des Amtsgerichtes Essen unter VR 4230 eingetragen. Die Zulassung durch die Aufsicht führende Behörde erfolgte am 06. September 2001.
Individuelle Beratung mit hohem Qualitätsanspruch.
Seither beraten und betreuen wir Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen einer Mitgliedschaft individuell und unserem hohen Anspruch an Qualität genügend. Wir unterstützen auch Sie bei der Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung, ermitteln Ihre persönlichen Steuervorteile und schöpfen mögliche Zulagen und Förderungen für Sie aus.
Zeit für Ihre persönliche Beratung.
Haben Sie Fragen zur neuen Abgeltungssteuer, der Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers, Ihrer Putzhilfe oder der Pflegekraft für einen Angehörigen? Haben Sie Ihre Wohnung fachmännisch renovieren lassen und möchten Vater Staat an den Kosten hierfür beteiligen? Möchten Sie von der neuen Rechtsprechung zur Entfernungspauschale oder den neuen Aufteilungsgrundsätzen für Studienreisen profitieren? Denken Sie ernsthaft über Wohn-Riester nach? Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, möchten Sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen oder sind Sie mit Ihrem Einkommensteuerbescheid nicht einverstanden?
Wann dürfen wir für Sie tätig werden?
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und werden Ihnen gerne mit Rat und Tat zu Seite stehen. Zögern Sie nicht, sondern rufen Sie an und vereinbaren einen Termin mit uns.
Freundlich: Sozial gestaffelte Mitgliedsbeiträge
Durch Optimierung interner Abläufe gelingt es uns, die Beitragssätze seit der Gründung des Vereins nahezu stabil zu halten. Damit dies so bleibt, erklären wir zu Beginn einer Mitgliedschaft, wie Sie z.B. durch vollständige und zeitnahe Einreichung angefragter Unterlagen das Ihre dazu beitragen können, die Bearbeitungszeiten auf ein erforderliches Maß zu beschränken. Denn: Je weniger Zeit wir mit Sortieren, Kopieren oder Zusammenstellen von Kosten verbrauchen, desto mehr Zeit können wir in Ihre Beratung investieren.
Unser Lohnsteuerhilfeverein: Klein – aber fein …
Wir sind ein eigenständiger Verein, der seine Mitglieder mit dem Anspruch hoher Qualität in allen steuerlichen Angelegenheiten im Rahmen der zulässigen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG individuell berät und betreut. Unser Verein ist Mitglied im BVL Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. in Berlin, damit die Interessen unserer Mitglieder auch auf politischer Ebene vertreten werden.
Geprüfte Beratungsqualität
Um unsere Bearbeitungsqualität auch nach außen zu dokumentieren, haben wir im Herbst 2017 die Beratungsstelle wie auch die Fachkunde der Beratungsstellenleitung durch den ZVL-Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. zertifizieren lassen.