Über uns: Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid e.V.

Wir freuen uns auf dich.

Unser Lohnsteuerhilfeverein wurde unter dem Namen Lohnsteuerhilfeverein Essen Rüttenscheid am 26. Juni 2001 in das örtliche Vereinsregister des Amtsgerichtes Essen unter VR 4230 eingetragen. Die Zulassung durch die Aufsicht führende Behörde erfolgte am 06. September 2001.


Individuelle Beratung mit hohem Qualitätsanspruch.

Seither beraten und betreuen wir Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen einer Mitgliedschaft individuell und unserem hohen Anspruch an Qualität genügend.  Wir unterstützen auch dichbbei der Erstellung deiner Einkommensteuererklärung, ermitteln deine persönlichen Steuervorteile und schöpfen mögliche Zulagen und Förderungen für dich aus.


Zeit für deine persönliche Beratung.

Hast du Fragen zur Abgeltungssteuer, der Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers, deiner Putzhilfe oder der Pflegekraft für einen Angehörigen? Möchtest du deine Wohnung fachmännisch renovieren lassen und Vater Staat an den Kosten hierfür beteiligen? Willst du mehr über die Entfernungspauschale oder Verpflegungspauschalen erfahren? Planst du einen Kuraufenthalt oder eine private Studienreise und möchtest die Kosten von der Steuer absetzen? Denkst du an die Anschaffung eines Pedelecs oder e-Bikes anstelle eines Autos? Kommst dir Wohn-Riester komisch vor? Benötigst du Hilfe bei der Erstellung deiner Einkommensteuererklärung, möchtest du einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen oder hast du Fragen zu deinem letzten Einkommensteuerbescheid?


Wann dürfen wir für dich tätig werden?

Wir freuen uns auf deine Anfrage und werden dir gerne mit Rat und Tat zu Seite stehen. Zögere nicht, sondern rufe an und vereinbare einen Termin mit uns.


Freundlich: Sozial gestaffelte Mitgliedsbeiträge.

Durch Optimierung interner Abläufe gelingt es uns, die Beitragssätze seit der Gründung des Vereins nahezu stabil zu halten. Damit dies so bleibt, erklären wir zu Beginn einer Mitgliedschaft, wie du z.B. durch vollständige und zeitnahe Einreichung angefragter Unterlagen das deine dazu beitragen kannst, die Bearbeitungszeiten auf ein erforderliches Maß zu beschränken. Denn: Je weniger Zeit wir mit Sortieren, Kopieren, Beschriften und Abspeichern deiner Dateien oder dem Zusammenstellen von Kosten verbrauchen, desto mehr Zeit können wir in deine Beratung investieren.


Unser Lohnsteuerhilfeverein: Klein – aber fein …

Wir sind ein eigenständiger Verein, der seine Mitglieder mit dem Anspruch hoher Qualität in allen steuerlichen Angelegenheiten im Rahmen der zulässigen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG individuell berät und betreut.