Organisation
Wer ist verantwortlich für was?
Die Geschäftsführung des Vereins obliegt dem Vorstand. Dieser wurde 2008 für die Dauer von weiteren sieben Jahren wiedergewählt und besteht aus 2 Personen:
Martin Wittg (Steuerberater) und Monika Wyrobisch (Steuerberater).
Die Leitung der Beratungsstelle erfolgt durch Frau Monika Wyrobisch. Die laufende Sachbearbeitung erfolgt durch Frau Xiaoyun Zhou (Steuerfachangestellte) und seit 2009 durch Frau Sandra O'Riordan (Steuerfachangestellte). Seit Januar 2011 werden wir im Sekretariat von Frau Christine Sommer (Notar- und Rechtsanwaltsgehilfin) unterstützt.
Mitgliedsbeiträge
Unser Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid e.V. finanziert sich wie jeder Verein aus seinen Mitgliedsbeiträgen. Diese werden jährlich erhoben und richten sich nach der jeweils gültigen Beitragsordnung.
Unsere aktuelle Beitragsordnung finden Sie hier [53 KB]
als PDF zum Herunterladen.
Vereinssatzung
Abgesehen von gesetzlichen Vorgaben und kaufmännischen Erfordernissen wird das "Leben und Wirken" des Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid e.V. und seiner Organe von seiner Satzung bestimmt.
Hier finden Sie alle Antworten zur Beratungsbefugnis, Beitragsordnung, Mitgliederaufnahme und Kündigung, zu Geschäftsführung, Vertretung und Mitgliederversammlung, zu Aufsicht, Haftung oder auch Liquidation des Vereins.
Die Vereinssatzung haben wir hier [536 KB]
als PDF für Sie bereitgestellt.
Beratungsbefugnis
Die Befugnis zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuerberatung ist wenigen besonders qualifizierten Personen vorbehalten. Für typische Arbeitnehmerveranlagungen sieht § 4 Nr. 11 StBerG eine Ausnahmeregelung vor.
Unser Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid e.V. verfügt über diese Ausnahmeregelung, da wir von der Aufsicht führenden Behörde zu diesem Zweck am 06.09.2001 zugelassen sind. Daher sind wir befugt, unsere Mitglieder in dem gesetzlich vorgesehenen Rahmen steuerlich zu beraten.
Den genauen Gesetzeswortlaut in seiner aktuellen Fassung können Sie hier [14 KB]
als PDF herunterladen.
Am 15. Januar 2010 ergingen gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zum Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine. Den genauen Text können Sie hier [32 KB]
als PDF herunterladen.
Verschwiegenheit
Ganz besonders wichtig: Alle für den Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid e.V. tätigen Personen arbeiten zuverlässig, gewissenhaft und verschwiegen. Abgesehen davon, dass dies selbstverständlich sein sollte, entspricht diese Haltung den beruflichen Pflichten unseres steuerberatenden Berufes!

















