Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
- Geltungsbereich
- Angebote und Leistungsbeschreibungen
- Bestellvorgang und Vertragsabschluss
- Preise und Versandkosten
- Lieferung, Warenverfügbarkeit
- Zahlungsmodalitäten
- Vollmacht
- Verschwiegenheit
- Sachmängelgewährleistung
- Haftung
- Speicherung des Vertragstextes
- Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid e.V. (nachfolgend „Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid“) und einem Verbraucher (nachfolgend „Verbraucher“ oder „Mitglied“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Mitgliedschaft (nachfolgend „Bestellung“) gültigen Fassung.
1.2. Sie erreichen unsere Beratungsstelle während unserer Geschäftszeiten. Bitte nutzen Sie die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten, die auf unserer Website angeboten werden.
1.3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
1.4. Abweichende Bedingungen des Verbrauchers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
2.1. Die Darstellung der unterschiedlichen Beitragsstufen („Produkte“) stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
2.2. Die jeweils gültige Satzung bestimmt den rechtlichen Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG. Ihr Wortlaut wird dem Verbraucher vor Abgabe eines Antrages auf Mitgliedschaft zur Kenntnis gegeben und kann nach Abschluss des Bestellvorganges ausgedruckt werden.
2.3. Die jeweils gültige Beitragsordnung bestimmt die Höhe und Fälligkeit des jährlichen Mitgliedsbeitrags. Ihr Wortlaut wird dem Verbraucher vor Abgabe eines Antrages auf Mitgliedschaft zur Kenntnis gegeben und kann nach Abschluss des Bestellvorganges ausgedruckt werden.
2.4. Die Leistungsbeschreibungen auf der Website des Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheids haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
3.1. Der Verbraucher kann auf Basis einer ersten unverbindlichen Selbsteinschätzung eine Beitragsstufe auswählen und diese über die Schaltfläche [in den Warenkorb] in einem so genannten Warenkorb einfügen. Innerhalb des Warenkorbes kann die Beitragsstufe (= Produktauswahl) verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Verbraucher innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Weiter zur Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.
3.2. Über die Schaltfläche [zahlungspflichtig bestellen / zahlungspflichtig Antrag auf Mitgliedschaft stellen] gibt der Verbraucher einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren bzw. einen verbindlichen Antrag auf Mitgliedschaft ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Verbraucher die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion „zurück“ zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
3.3. Der Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid schickt daraufhin dem Verbraucher eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Verbrauchers nochmals aufgeführt wird und die der Verbraucher über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Verbrauchers beim Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.
3.4. Der Kaufvertrag bzw. eine Mitgliedschaft kommt erst nach Überprüfung der Bestellung durch den Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid zustande. Hierfür wird innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Bestellung ein erstes persönliches Gespräch in der Beratungsstelle, am Telefon oder per Video-Call angeboten. In diesem werden sowohl die Beratungsbefugnis anhand konkreter Unterlagen und Angaben geprüft und Fragen des Verbrauchers zu einer Mitgliedschaft beantwortet. Im Anschluss hieran erhält der Verbraucher in einer weiteren E-Mail neben der ausdrücklichen Auftragsbestätigung bzw. der Bestätigung der Mitgliedschaft eine Rechnung über den ersten Mitgliedsbeitrag.
3.5. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit der ersten Rechnung auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 30 Kalendertagen nach Zusendung der Auftragsbestätigung beim Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid eingegangen ist, tritt der Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid keine Leistungspflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Verbraucher und den Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid ohne weitere Folgen erledigt.
4. Mitgliedsbeitrag (= Preise)
4.1. Der Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag sowie eine einmalige Aufnahmegebühr, darüber hinaus wird kein besonderes Entgelt erhoben.
4.2. Alle Mitgliedsbeiträge (= Preise), die auf der Website des Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheids angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Leistung, Rechte und Pflichten des Mitgliedes
5.1. Das Leistungsangebot des Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid ergibt sich aus dem Zweck der Satzung und unter Beachtung der für Lohnsteuerhilfevereine geltenden Gesetze und Bestimmungen.
5.2. Der Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid ist ausschließlich als Selbsthilfeeinrichtung für seine Mitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine (§ 4 Nr. 11 StBerG) tätig.
5.3. Die Rechte und Pflichten eines Mitgliedes ergeben sich aus der Satzung. Jedes Mitglied ist berechtigt, sich vom Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid beraten zu lassen. Im Gegenzug ist jedes Mitglied verpflichtet, dem Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid alle für seine Beratung erforderlichen Unterlagen auszuhändigen, Auskünfte zu erteilen und den Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
6. Zahlungsmodalitäten
6.1. Der Verbraucher kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Verbrauchern werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.
6.2. Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31. Januar eines jeden Kalenderjahres fällig.
6.3. Bei neuen Mitgliedern sind der jährliche Mitgliedsbeitrag sowie die Aufnahmegebühr innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme fällig.
6.4. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. PayPal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
6.5. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt das Mitglied bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat das Mitglied die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.
6.6. Die Verpflichtung des Mitgliedes zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid nicht aus.
6.7. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Mitglied nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid anerkannt sind. Das Mitglied kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
7. Vollmacht
7.1.Dieser Vertrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Hierzu bedarf es jeweils einer gesonderten Vollmacht.
7.2. Ist das Mitglied nicht erreichbar, ist der lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid berechtigt und verpflichtet, fristwahrende Handlungen, wie das Einlegen von Rechtsbehelfen, vorzunehmen.
8. Verschwiegenheit
8.1.Der Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung seines Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, das Mitglied entbindet ihn von dieser Verpflichtung.
8.2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid.
8.3. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheids erforderlich ist. Der Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
8.4. Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO und § 383 ZPO bleiben unberührt.
8.5. Der Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie Daten verarbeitende Unternehmen heranzuziehen. Bei der Heranziehung fachkundiger Dritter und Daten verarbeitender Unternehmen hat der Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid dafür Sorge zu tragen, dass diese sich zur Verschwiegenheit verpflichten. Näheres regelt ein Informationsblatt nach Artikel 13 DSGVO.
8.6. Der Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid ist berechtigt, personenbezogene Daten des Mitgliedes im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dritten zur weiteren Auftragsverarbeitung zu übertragen. Näheres regelt ein Informationsblatt nach Artikel 13 DSGVO.
8.7. Eine Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheids erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer / Auditor Einsicht in seine Handakte genommen wird. Näheres regelt ein Informationsblatt nach Artikel 13 DSGVO.
8.8. Sollte das Mitglied mit der Zahlung seines Mitgliedsbeitrages in Verzug geraten, erteilt er dem Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid sein Einverständnis dazu, sich zur Durchsetzung der Forderung der Hilfe Dritter, insbesondere eines Inkassounternehmens oder einer Verrechnungsstelle zu bedienen und an diesen Dritten die Forderung abzutreten oder zur Einziehung zu übertragen. Der Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid ist in diesem Fall gesetzlich (§ 402 BGB) bzw. vertraglich verpflichtet, dem neuen Gläubiger oder dem Einziehungsermächtigten die Information zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen, die dieser benötigt, um die Forderung geltend zu machen. Näheres regelt ein Informationsblatt nach Artikel 13 DSGVO.
8.9. Wird im Rahmen der elektronischen Kommunikation zwischen Mitglied und Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid oder sonstigen Dritten (z.B. Finanzämtern, Kreditinstituten) die Übermittlung von personenbezogenen und sensiblen Daten nicht durch eine geeignete Verschlüsselung geschützt, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass Daten von Dritten abgefangen werden können. In Kenntnis dieser Gefahr wünscht das Mitglied, gleichwohl die Übermittlung von Daten per E-Mail an die eigene E-Mail-Adresse unter Einsatz zeitgemäßer Verschlüsselungstechnik, wenn die Übermittlung oder der Empfang dieser vom Auftrag umfasst sind.
8.10. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit ausdrücklich mit einer elektronischen Übermittlung der Rechnung des Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheids, etwa per E-Mail nach Maßgabe des Absatzes 9, einverstanden und verzichtet auf etwaige Schriftform und Unterschriftserfordernisse.
8.11. Der Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern dieser Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach § 8 Absatz 5 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. Näheres regelt ein Informationsblatt nach Artikel 13 DSGVO.
8.12. Der Auftraggeber kann die Einwilligungen nach § 8 jederzeit widerrufen.
9. Sachmängelgewährleistung
Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften.
10. Haftung
10.1.Für eine Haftung des Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheids auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die Regelungen nach § 16 der Satzung.
10.2. Bei der Hilfeleistung in Lohnsteuersachen für die Mitglieder kann demnach die Haftung des Vereins für das Verschulden seiner Organe und Angestellten nicht ausgeschlossen werden.
10.3. Für die sich aus der Hilfeleistung in Lohnsteuersachen ergebenden Haftpflichtgefahren (z.B. Beratungsfehler, Verlust von Bearbeitungsunterlagen) schließt der Verein eine Haftpflichtversicherung gemäß § 25 (2) StBerG in angemessener Höhe ab. Zuständige Stelle i.S. von § 158 c Abs. 2 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag ist die Oberfinanzdirektion.
11. Speicherung des Vertragstextes
11.1. Der Verbraucher kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.
11.2. Der Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid sendet dem Verbraucher außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware, erhält der Verbraucher ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sofern Sie sich in unserem Shop registriert haben sollten, können Sie in Ihrem Profilbereich Ihre aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.
12. Streitbeilegungsverfahren
Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Schlussbestimmungen
Wir behalten uns vor, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an gesetzliche Änderungen, Rechtsprechung und veränderte Arbeitsweisen in technischer Hinsicht anzupassen.
Stand: 12.10.2021