Erhöhung des Mindestlohns ab 01.01.2024
#Weihnachtssteuertipp Nr. 22
Die Erhöhung des Mindestlohns erhöht sich ab Januar 2024. Im Zuge dieser Erhöhung verändern sich auch die Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs. Das ändert sich:
Der gesetzliche Mindestlohn wird in zwei Schritten um insgesamt 0,82 € pro Zeitstunde angehoben. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes ab 2024 mindestens 12,41 Euro Lohn pro Stunde bekommen. Ein Jahr später – Anfang 2025 – steigt der Mindestlohn um weitere 41 Cent auf schlussendlich 12,82 Euro. Das hat die Bundesregierung am 15. November 2023 beschlossen und damit den Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2023 umgesetzt.
Quelle: Mindestlohn steigt in zwei Schritten | Bundesregierung
Erhöhung Mindestlohn hat Auswirkung auf dynamische Geringfügigkeitsgrenze und die Untergrenze vom Midijob
Dadurch erhöht sich auch die vom Mindestlohn abhängige dynamische Geringfügigkeitsgrenze, die wiederum Auswirkungen auf die Untergrenze des Midijobs hat.
Dynamische Geringfügigkeitsgrenze
Bisher orientiert sich die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie erhöht sich von bisher 520 EUR auf 538 EUR monatlich. Aufgrund der jetzt schon bekannten Mindestlohnerhöhung zum 1.1.2025 wird die Geringfügigkeitsgrenze ab diesem Zeitpunkt erneut dynamisiert auf 556 EUR monatlich.
Unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze
Ein unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze (z. B. aufgrund einer Krankheitsvertretung oder einer ungeplanten Einmalzahlung) steht dem Fortbestand einer geringfügigen entlohnten Beschäftigung nicht entgegen, wenn die Geringfügigkeitsgrenze innerhalb des für den jeweiligen Entgeltabrechnungszeitraum zu bildenden Zeitjahres in nicht mehr als 2 Kalendermonaten um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Damit darf in Ausnahmefällen in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung letztendlich das 14-fache der Geringfügigkeitsgrenze verdient werden, also ab 1.1.2024 maximal 7.532 EUR (14 x 538 Euro) sowie ab 1.1.2025 maximal 7.784 EUR (14 x 556 EUR) für einen Zeitraum von 12 Monaten.
Auswirkungen auf Midijobs
Der als Midijob bezeichnete Übergangsbereich beginnt bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze und endet bei 2.000 EUR monatlich. Im Zuge der Anpassung des Mindestlohns und damit der Geringfügigkeitsgrenze beginnt ein Midijob ab 1.1.2024 bei 538,01 EUR und ab 1.1.2025 bei 556,01 EUR.
Auslaufen der Bestandschutzregelungen für Alt-Midijobber (Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung)
Arbeitnehmende, die am 30.9.2022 Midijobber mit einem durchschnittlichen Arbeitsentgelt bis 520 EUR im Monat waren, konnten aufgrund von Bestandschutzschutzregelungen längstens bis 31.12.2023 unter den alten Midijob-Bedingungen versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleiben. In der Rentenversicherung lag ab diesem Zeitpunkt aber bereits ein Minijob vor.
Hinweis: Sofern für die Zeit ab 1.1.2024 weiterhin eine in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtige Beschäftigung gewünscht wird, muss das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt ab diesem Zeitpunkt auf einen Wert oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 538 EUR steigen. Die Beschäftigung ist dann ein Midijob mit vollen Ansprüchen in allen Sozialversicherungszweigen, der bei der zuständigen Krankenkasse zu melden ist. Beläuft sich das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt ab 1.1. auf maximal 538 EUR, liegt jedoch in allen Versicherungszweigen ein Minijob vor, der bei der Minijob-Zentrale zu melden ist.
Wenn du oder dein Ehe- oder Lebenspartner bisher geringfügig beschäftigt warst, solltest du deinen Arbeitgeber ansprechen und eine für dich passende Regelung abstimmen.
Stand: Dezember 2023
Quelle: BMAS – Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung und Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen zum 1. Januar 2024 – Minijob Magazin (minijob-zentrale.de)
Leseempfehlung: Alles rund um Minijobs – Minijob-Zentrale