Medikamente und andere Krankheitskosten als Steuerminderungspotential nutzen

#Weihnachtssteuertipp Nr. 15


Bild: 165106 auf Pixabay

Eine außergewöhnliche Belastung liegt vor, wenn dein persönliches Existenzminimum durch außergewöhnliche Umstände im Bereich der privaten Lebensführung höher liegt als im Normalfall. Wann erkennt das Finanzamt deine Aufwendungen als aussergewöhnliche Belastung steuermindernd an?

Gesetzliche Voraussetzung für den Abzug von Medikamenten und anderen Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

Du kannst eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung beantragen, wenn dir zwangsläufig größere Aufwendungen erwachsen als anderen Steuerpflichtigen und du einen Nachweis für deine Aufwendungen erbringen kannst. Der Gesetzgeber sieht dies als gegeben an, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:

Voraussetzung 1: Zwangsläufigkeit von Aufwendungen

Die Zwangsläufigkeit von außergewöhnlichen Belastungen ist dann gegeben, wenn du dich ihnen aus

  • rechtlichen,
  • tatsächlichen oder
  • sittlichen Gründen

nicht entziehen kannst.

Voraussetzung 2: Vergleich mit anderen Steuerpflichtigen

Die von dir getragene Belastung wird in Relation zu dem Aufwand der überwiegenden Mehrzahl aller anderen Steuerpflichtigen

  • gleicher Einkommensverhältnisse,
  • gleicher Vermögensverhältnisse und
  • gleichen Familienstands.

gesehen.

Voraussetzung 3: Notwendigkeit der Aufwendungen

Die Aufwendungen müssen auch den Umständen nach notwendig sein und dürfen einen angemessenen Betrag nicht übersteigen.

Rechtsfolgen der Anerkennung dieser Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Aufwendungen als zwangsläufig, notwendig und angemessen angesehen und können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.

Weitere Voraussetzung für die Berücksichtigung von Medikamenten und anderen Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

Weitere Voraussetzung für die Berücksichtigung von Medikamenten und anderen Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen ist ein Antrag auf Berücksichtigung der Aufwendungen gegenüber dem Finanzamt. Verbunden mit diesem Antrag muss ein Nachweis

  • über die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen dem Grunde nach und
  • die tatsächliche Belastung durch Übernahme der Aufwendungen der Höhe nach

erbracht werden.

Der Antrag erfolgt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung. Die Berücksichtigung der Aufwendungen erfolgt nämlich durch Abzug eines Teils deiner Aufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Dieser Teil der Aufwendungen muss deine zumutbare Belastung übersteigen. Diese zumutbare Belastung wird anhand deines tatsächlichen Einkommens individuell berechnet.

Wie gelingt der Nachweis deiner außergewöhnlichen Belastungen?

Nachweis deiner außergewöhnlichen Belastungen dem Grunde nach

Der Nachweis deiner außergewöhnlichen Belastungen gelingt dir dem Grunde nach durch

  • eine Verordnung deines Arztes oder Heilpraktikers für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (§§ 2, 23, 31 bis 33 SGB 5);
  • ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (§ 275 SGB V).

Hinweis: Der zu erbringende Nachweis muss vor Beginn der Heilmaßnahme oder dem Erwerb des medizinischen Hilfsmittels ausgestellt worden sein (§ 64 EStDV zu § 33 EStG).

Bade- oder Heilkur

… für eine Bade- oder Heilkur; bei einer Vorsorgekur ist auch die Gefahr einer durch die Kur abzuwendenden Krankheit, bei einer Klimakur der medizinisch angezeigte Kurort und die voraussichtliche Kurdauer zu bescheinigen.

Psychotherapeutische Behandlung

… für eine psychotherapeutischen steht die Fortführung einer Behandlung nach Ablauf der Bezuschussung durch die Krankenversicherung einem Behandlungsbeginn gleich.

Medizinisch erforderliche auswärtige Unterbringung

… für eine medizinisch erforderliche auswärtige Unterbringung eines an Legasthenie oder einer anderen Behinderung leidenden Kindes des Steuerpflichtigen.

Notwendigkeit der Betreuung des Steuerpflichtigen durch eine Begleitperson

… für die Notwendigkeit der Betreuung des Steuerpflichtigen durch eine Begleitperson, sofern sich diese nicht bereits aus dem Nachweis der Behinderung nach § 65 Absatz 1 Nummer 1 ergibt

Medizinische Hilfsmittel

… für medizinische Hilfsmitteltel, die als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens im Sinne von § 33 Abs. 1 des SGB V anzusehen sind,

Wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden

… für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden, wie z. B. Frisch- und Trockenzellenbehandlungen, Sauerstoff-, Chelat- und Eigenbluttherapie.

Besuchfahrten

Der behandelnde Krankenhausarztes kann dir eine Bescheinigung für Besuchsfahrten zu einem für längere Zeit in einem Krankenhaus liegenden Ehegatten oder Kind des Steuerpflichtigen ausstellen; in dieser wird bestätigt, dass dein Besuch zur Heilung oder Linderung einer Krankheit entscheidend beitragen kann.

    Hinweis: Die zuständigen Gesundheitsbehörden haben dir auf dein Verlangen die für steuerliche Zwecke erforderlichen Gesundheitszeugnisse, Gutachten oder Bescheinigungen auszustellen (§ 64 Abs. 2 EStDV zu § 33 EStG).

    Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen zur behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale

    Für den Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen zur behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale sind die Vorschriften des § 65 EStDV anzuwenden.

    Hiernach gelingt dir der Nachweis deiner Behinderung wie folgt:

    1. bei einer Behinderung, deren Grad auf mindestens 50 festgestellt ist, durch Vorlage eines Ausweises nach SGB 9 oder eines Bescheides der nach § 152 Abs. 1 des SGB zuständigen Behörde,
    2. bei einer Behinderung, deren Grad auf weniger als 50, aber mindestens 20 festgestellt ist,
      • durch eine Bescheinigung oder einen Bescheid der nach § 152 Abs. 1 SGB zuständigen Behörde oder,
      • wenn dir wegen deiner Behinderung nach den gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen, durch den Rentenbescheid oder den die anderen laufenden Bezüge nachweisenden Bescheid.

    Der Nachweis der Einstufung in einen Pflegegrad nach dem SGB 11, SGB 12 oder diesen entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen hast du durch Vorlage des entsprechenden Bescheides nachzuweisen.

    Nachweis deiner außergewöhnlichen Belastungen der Höhe nach

    Die Höhe deiner Aufwendungen kannst du in erster Linie durch Sammeln deiner Rechnungen und Zahlungsnachweise erbringen.

    • Steuertipp 1: Bitte am Anfang des Jahres die Apotheke deiner Wahl um die Anlage eines Kundenkontos, damit du am Ende des Jahres einen Ausdruck für die Steuererklärung erhälst.
    • Steuertipp 2: Bezahle deine Medikamente immer mit deiner EC-Karte und die Rechnungen deiner Ärzte oder Behandler per Banküberweisung.
    • Steuertipp 3: Vermerke das Datum der Bezahlung sofort auf der bezahlten Rechnung, damit du dasZahlungsdatum nicht vergisst oder die Rechnung sogar doppelt begleichst.
    • Steuertipp 4: Lege das grüne Rezept deines Arztes sofort hinter die Zahlquittung der Apotheke, damit die medizinische Notwendigkeit der Ausgabe immer nachweisen kannst.
    • Steuertipp 5: Frage deinen Arzt vor Antritt einer medizinischen Behandlung, Bade- oder Heilkur nach einer Bescheinigung nach SGB 5 zur Vorlage bei deiner Krankenkasse und bitte die Krankenkassen um die Kostenübernahme. Denn nur wenn die Krankenkasse die medizinische Notwendigkeit der vom Arzt befürworteten Behandlung anerkannt, wird sie dir die Kostenübernahme für die Behandlung und den Kuraufenthalt bestätigen.