Zahlungsarten
Zahlungsarten für den jährlichen Mitgliedsbeitrag
Unser Lohnsteuerhilfeverein Essen-Rüttenscheid erhebt von jedem Mitglied einen jährlichen Mitgliedsbeitrag nach Maßgabe der aktuellen Beitragsordnung. Dieser jährliche Mitgliedsbeitrag ist bei Neumitgliedern zusammen mit der einmaligen Aufnahmegebühr innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme fällig. Ab dem 2. Jahr Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie als Bestandsmitglied Anfang des Jahres Ihre Beitragsrechnung, die zum 31. Januar fällig ist. Beitrag und Aufnahmegebühr werden üblicherweise im SEPA-Lastschrift-Verfahren entrichtet; im Folgenden erläutern wir Ihnen die weiteren Zahlungsarten.
Zahlungsart SEPA-Lastschrift-Verfahren.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag wie auch die einmalige Aufnahmegebühr werden üblicherweise im SEPA-Lastschrift-Verfahren entrichtet. SEPA bedeutet Single Euro Payments Area. Seit 2016 wird dieses Verfahren in Europa einheitlich angewandt, um sowohl Zahlungen innerhalb eines Landes als auch in andere Länder deutlich zu beschleunigen. Es steht die Idee dahinter, dass jeder Kunde in die Lage versetzt werden soll, sämtlichen Zahlungsverkehr im SEPA-Raum mit nur einem Konto abzuwickeln. Neben den Mitgliedern der EU nehmen auch die Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie die Schweiz und Monaco am System teil.
Zahlungsart Rechnung.
Wenn Sie an dem SEPA-Lastschrift-Verfahren nicht teilnehmen möchten, können Sie stattdessen auch die Zahlungsweise „Rechnung“ wählen. Hierfür erheben wir eine Verwaltungsgebühr von 15 €, da uns bei dieser Zahlungsart ein höherer personeller Aufwand für die Zahlungsüberwachung entsteht.