Haushaltsnahe-Beschäftigung

Haushaltsnahe Dienstleistungen – Neues Merkblatt!

Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie von Steuerermäßigungen profitieren, wenn Sie Handwerkerleistungen und/oder haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch [ … ]

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Seit 2009 können folgende – unbar getätigte – Aufwendungen von der Steuerschuld abgezogen werden: 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 Euro [ … ]