Beiträge zu Berufsständen und sonstigen Berufsverbänden

Können Sie Beiträge zu Berufsständen und sonstigen Berufsverbänden als Werbungskosten ansetzen?

Erfahren Sie, wann Beiträge zu Berufsständen und sonstigen Berufsverbänden und damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Zweckbetrieb gerichtet ist, als Werbungskosten Ihr steuerliches Einkommen mindern können.