Lohnsteuerfrei

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden. [ … ]