Mobile Arbeit

Mobile Arbeit

Der neue Referentenentwurf zu dem „Mobile-Arbeit-Gesetz“ (MAG, Jan 2021) sieht statt eines verbindlichen Rechtsanspruchs auf mobile Arbeit eine Erörterungspflicht des Arbeitgebers vor. Lehnt der Arbeitgeber den Wunsch des Arbeitnehmers nach mobiler Arbeit ab, soll er seine Ablehnung begründen müssen. Dieser Vorschlag wird ebenfalls kritisiert, weil er erneut den Arbeitsmarktes reguliert. Besondere Aktualität gewinnt das Thema nun jedoch durch die befürchtete dritte Welle in der Corona-Pandemie.