häusliches Arbeitszimmer

Das häusliche Arbeitszimmer musste von der Rechtsprechung definiert werden, da eine Definition im Gesetz fehlt. Danach ist es „ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist, vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder -organisatorischer Arbeiten dient und ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu betrieblichen und/oder beruflichen Zwecken genutzt wird“. Nach der Entscheidung des Großen Senats v. 27.7.2015 ist die Grenze der „nahezu ausschließlichen“ betrieblichen Nutzung bei 10 % unschädlicher Privatnutzung zu ziehen.

Dem Erscheinungsbild nach ist das häusliche Arbeitszimmer ein Raum, der

  • seiner Lage nach in die häusliche Sphäre des Stpfl. eingebunden ist (Zubehörräume zum Wohnraum genügen, nicht jedoch ein außerhäusliches Arbeitszimmer, in dem sich die Räumlichkeiten
    außerhalb des Wohnbereichs, z. B. in einem anderen Haus, befinden), und
  • nach Ausstattung und Funktion der Erledigung betrieblicher oder beruflicher Arbeiten vorwiegend büromäßiger Art (Erledigung gedanklicher, schriftstellerischer, verwaltungstechnischer
    oder organisatorischer Arbeiten) dient.

Typischerweise ist somit das häusliche Arbeitszimmer mit Büromöbeln ausgestattet, wobei der Schreibtisch regelmäßig das zentrale Möbelstück darstellt. Dabei muss es sich aber nicht zwingend stets um Arbeiten büromäßiger Art handeln. Auch ein häusliches Arbeitszimmer kann gleichermaßen bei geistiger, künstlerischer oder schriftstellerischer Betätigung gegeben sein. Ebenfalls ist die Nutzung zu einer unterrichtenden Tätigkeit möglich.

Mobile Arbeit

Der neue Referentenentwurf zu dem „Mobile-Arbeit-Gesetz“ (MAG, Jan 2021) sieht statt eines verbindlichen Rechtsanspruchs auf mobile Arbeit eine Erörterungspflicht des Arbeitgebers vor. Lehnt der Arbeitgeber den Wunsch des Arbeitnehmers nach mobiler Arbeit ab, soll er seine Ablehnung begründen müssen. Dieser Vorschlag wird ebenfalls kritisiert, weil er erneut den Arbeitsmarktes reguliert. Besondere Aktualität gewinnt das Thema nun jedoch durch die befürchtete dritte Welle in der Corona-Pandemie.

Häusliches Arbeitszimmer

Welche Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer abzugsfähig sind, beschreiben wir in unserem Beitrag „Häusliches Arbeitszimmer“.

Häusliches Arbeitszimmer – Neues Merkblatt!

Das häusliche Arbeitszimmer ist ein Raum, der nach seiner Lage, Funktion und Ausstattung in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist [ … ]

Aus- und Fortbildungskosten

Aufwendungen für den erstmaligen Erwerb von Kenntnissen, die zur Aufnahme eines Berufs befähigen, beziehungsweise für ein erstes Studium sind Kosten der [ … ]