Krankheitskosten – Belege sammeln hilft

Die Abzugsfähigkeit selbstgetragene Krankheitskosten ist einer Gerichtsentscheidung aus dem Jahre 2012 nur noch möglich mit Nachweis der Zwangsläufigkeit. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die vom Gesetzgeber mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 eingeführten formellen Anforderungen an den Nachweis bestimmter Krankheitskosten (für deren Anerkennung als außergewöhnliche Belastung) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind.

Mit unserer Hilfe können Sie die selbstgetragenen Krankheitskosten geltend machen, wenn Sie ein paar Kleinigkeiten beachten und fleissig Belege sammeln. Krankheitskosten, bei denen die medizinische Notwendigkeit nicht offensichtlich ist, dürfen allerdings nur dann berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige ihre Zwangsläufigkeit z.B. durch ein amtsärztliches Gutachten nachweist.

Unter welchen Voraussetzungen Sie die Krankheitskosten von der Steuer abziehen können, erfahren Sie in  unserem Merkblatt, dass wir Ihnen in unserem geschützten Mitgliederbereich zur Verfügung stellen.

  Kategorie: Steuerwissen