Amtsveranlagung
Die neue Grundrente ab 01.01.2021
Seit dem 1.1.2021 haben viele Menschen in Deutschland Anspruch auf einen Zuschlag zu ihrer Rente, die sog. Grundrente. Die Grundrente ist eine Zulage auf die Rentenansprüche von Geringverdienern und wird zusammen mit der gesetzlichen Rente von Amts wegen ausgezahlt. Sie soll Geringverdiener im Alter besserstellen und dafür sorgen, dass ihnen mehr zusteht als nur die Grundsicherung.
Kommt die Amtsveranlagung für Inlandsrentner?
Die Einkommensteuerveranlagung für sog. Nur-Rentner soll vereinfacht werden. Dazu wurde in Mecklenburg-Vorpommern ein neues Pilotprojekt ins Leben gerufen, das zunächst nur für Personen gelten soll, die in Mecklenburg-Vorpommern ansässig sind. Es fehlen noch Angaben, ab wann und aufgrund welcher Rechtsgrundlage das neue Verfahren angewandt werden soll. Das dürfte aber den begünstigten Rentnern so lange einerlei sein, wie sie Steuerberatungskosten sparen und einen einfachen Weg hin zur Steuerfestsetzung wählen können und sie keine Sanktionen zu erwarten haben.