Rentenbesteuerung

Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) ist 2005 in Kraft getreten. Ziel des AltEinkG ist die schrittweise steuerliche Gleichbehandlung aller Altersbezüge mit einem Übergang von der vorgelagerten Besteuerung der Arbeitnehmer zur nachgelagerten Besteuerung der Beamten. Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung beginnt ab 2005 und dauert 35 Jahre bis die steuerliche Gleichstellung aller Alterseinkünfte ab dem 01.01.2040 erreicht sein wird.

Seit 2005 steht die Besteuerung der Renten in der Kritik. Hierzu angerufen, hat der BFH in einigen Verfahren Teile des Systems für verfassungsgemäß erkannt.

Aktuell sind drei anhängige Verfahren von Beachtung – das BFH-Verfahren X R 20/19, in dem es um private Rentenversicherungen eines Zahnarztes geht, das BFH-Verfahren X R 33/19, in dem es um einen Steuerberater geht, der auch Einzahlungen in ein Versorgungswerk erbracht hat, und das als Musterverfahren geeignete Verfahren 3 K 1072/20 vor dem FG Saarland, in welchem ein Angestellter stets steuerfreie Zuschüsse zur Rentenversicherung bekam.

Im letztgenannten Verfahren lieferte der Kläger erstmals eine Berechnungsmethode (s. dazu ausführlich Schindler/Braun, NWB 11/2020 S. 784 und NWB 7/2021 S. 476). Nun ist ein weiteres Verfahren  3 V 1023/21 vor dem FG Saarland hinzugekommen.

(Stand: 08.03.2021)

Anpassung der Rentenbesteuerung durch Einführung des Alterseinkünftegesetzes

In diesem Beitrag befassen wir uns zunächst mit der Besteuerung von Renten nach dem Alterseinkünftegesetz. Ob Ihre Renten der Besteuerung unterliegen und wann Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt davon ab, ob Sie eine oder mehrere Renten aus den gesetzlichen, privaten oder ausländischen Rentenversicherungssystemen – gfs. neben anderen Einkünften – erhalten. Dabei unterscheidet man neben verschiedenen Formen von gesetzlichen Altersrenten oder Erwerbsminderungsrenten ab 2021 auch die Grundrente.

Private Renten führen nicht zur Doppelbesteuerung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer zweiten Entscheidung vom 19.05.2021 (X R 20/19) zahlreiche weitere Streitfragen zum Problem der sog. Doppelbesteuerung von Renten geklärt. Er hat nicht nur über die Behandlung von Leistungen aus der freiwilligen Höherversicherung zur gesetzlichen Altersrente und Fragen der sog. Öffnungsklausel entschieden.

Renten: BFH sieht Risiko der Doppelbesteuerung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erneut in zwei Einzelfällen die Doppelbesteuerung von Renten geprüft. In diesem ersten Beitrag befassen wir uns mit dem Verfahren X R 33/19 vom 19.05.2021, dass sich erstmals mit den Berechnungsparametern zur Ermittlung einer möglichen Doppelbesteuerung von Renten befasst. Denn der BFH geht durchaus von dem Risiko einer doppelten Besteuerung künftiger Rentnergenerationen aus, auch wenn er in beiden Fällen diese verneint und die Klagen abweist. Im Verfahren X R 20/19, ebenfalls vom 29.05.2021, das wir in einem weiteren Beitrag behandelt, schließt der BFH die Doppelbesteuerung von privaten Renten aus. Der besondere Wert dieses Urteils besteht sicherlich darin, dass er Details der Rentenbesteuerung beleuchtet.

Die neue Grundrente ab 01.01.2021

Seit dem 1.1.2021 haben viele Menschen in Deutschland Anspruch auf einen Zuschlag zu ihrer Rente, die sog. Grundrente. Die Grundrente ist eine Zulage auf die Rentenansprüche von Geringverdienern und wird zusammen mit der gesetzlichen Rente von Amts wegen ausgezahlt. Sie soll Geringverdiener im Alter besserstellen und dafür sorgen, dass ihnen mehr zusteht als nur die Grundsicherung.

Kommt die Amtsveranlagung für Inlandsrentner?

Die Einkommensteuerveranlagung für sog. Nur-Rentner soll vereinfacht werden. Dazu wurde in Mecklenburg-Vorpommern ein neues Pilotprojekt ins Leben gerufen, das zunächst nur für Personen gelten soll, die in Mecklenburg-Vorpommern ansässig sind. Es fehlen noch Angaben, ab wann und aufgrund welcher Rechtsgrundlage das neue Verfahren angewandt werden soll. Das dürfte aber den begünstigten Rentnern so lange einerlei sein, wie sie Steuerberatungskosten sparen und einen einfachen Weg hin zur Steuerfestsetzung wählen können und sie keine Sanktionen zu erwarten haben.

Nichtveranlagungsverfügung

Die NV-Verfügung ist ein verwaltungsinterner Vermerk der Finanzbehörde darüber, dass eine Veranlagung für den Steuerpflichtigen nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht durchgeführt [ … ]

Steuererklärungspflicht für Rentner?

Seit dem Jahr 2005 wird die Besteuerung von Renten Schritt für Schritt auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Wer 2005 oder [ … ]