Kommt die Amtsveranlagung für Inlandsrentner?
Die Einkommensteuerveranlagung für sog. Nur-Rentner soll vereinfacht werden. Dazu wurde in Mecklenburg-Vorpommern ein neues Pilotprojekt ins Leben gerufen, das zunächst nur für Personen gelten soll, die in Mecklenburg-Vorpommern ansässig sind. Es fehlen noch Angaben, ab wann und aufgrund welcher Rechtsgrundlage das neue Verfahren angewandt werden soll. Das dürfte aber den begünstigten Rentnern so lange einerlei sein, wie sie Steuerberatungskosten sparen und einen einfachen Weg hin zur Steuerfestsetzung wählen können und sie keine Sanktionen zu erwarten haben.
Amtsveranlagung für sog. Nur-Rentner
Es können nur in Mecklenburg-Vorpommern ansässige Personen teilnehmen, deren Einkünfte ausschließlich aus Renten bestehen, die der Finanzverwaltung elektronisch per Rentenbezugsmitteilung übermittelt werden, und die darauf verzichten, Werbungskosten, Sonderausgaben, die der Finanzverwaltung nicht elektronisch vorliegen, außergewöhnliche Belastungen sowie Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen geltend zu machen. ob dies in jedem Fall also günstiger ist, bleibt in jedem Einzelfall zu hinterfragen.
Um die Teilnahme an dem neuen Verfahren zu beantragen, ist die „Erklärung Inlandsrentner“ auszufüllen, die im Steuerportal sowie bei den Finanzämtern des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhältlich ist.
Liegt die „Erklärung Inlandsrentner“ dem zuständigen Finanzamt vor, verzichtet dieses auf die Abgabe einer herkömmlichen Einkommensteuererklärung. Es wird eine Veranlagung auf der Grundlage sämtlicher, dem Finanzamt elektronisch übermittelter Daten durchgeführt. Bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern wird dabei die Zusammenveranlagung unterstellt.
Quelle: NWB direkt Nr. 29 vom 17.07.2017 S. 775