Renten-Doppelbesteuerung

Private Renten führen nicht zur Doppelbesteuerung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer zweiten Entscheidung vom 19.05.2021 (X R 20/19) zahlreiche weitere Streitfragen zum Problem der sog. Doppelbesteuerung von Renten geklärt. Er hat nicht nur über die Behandlung von Leistungen aus der freiwilligen Höherversicherung zur gesetzlichen Altersrente und Fragen der sog. Öffnungsklausel entschieden.

Renten: BFH sieht Risiko der Doppelbesteuerung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erneut in zwei Einzelfällen die Doppelbesteuerung von Renten geprüft. In diesem ersten Beitrag befassen wir uns mit dem Verfahren X R 33/19 vom 19.05.2021, dass sich erstmals mit den Berechnungsparametern zur Ermittlung einer möglichen Doppelbesteuerung von Renten befasst. Denn der BFH geht durchaus von dem Risiko einer doppelten Besteuerung künftiger Rentnergenerationen aus, auch wenn er in beiden Fällen diese verneint und die Klagen abweist. Im Verfahren X R 20/19, ebenfalls vom 29.05.2021, das wir in einem weiteren Beitrag behandelt, schließt der BFH die Doppelbesteuerung von privaten Renten aus. Der besondere Wert dieses Urteils besteht sicherlich darin, dass er Details der Rentenbesteuerung beleuchtet.