Kindergeld steigt 2019

Familien sollen ab 2019 steuerlich entlastet werden

Familien sollen in den nächsten Jahren steuerlich entlastet werden. Dies plant die Bundesregierung mit dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (BT-Drucks. 19/4723 ).

Die Bundesregierung führte hierzu weiter aus:

• Zu den einzelnen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 01.07.2019, diese Maßnahme führt zu Mehrausgaben unseres Staates von rund 3,3 Milliarden Euro. Im Gegenzug zur Erhöhung des Kindergeldes soll eine Anrechnung bei den Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende eingeführt werden, so dass der Staat dort 2019 rund 130 Millionen Euro und ab 2020 rund 260 Millionen Euro spart.
• Zusätzlich werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 01.01.2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum 01.01.2020 soll der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro steigen.
• Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminiums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro , 2020 um 240 Euro . Diese beiden Erhöhungen führen zu Steuermindereinnahmen von über drei Milliarden Euro (volle Jahreswirkung).
• Um den Effekt der „kalten Progression“ auszugleichen, werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt, was 2019 zu Mindereinnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro führen soll (jeweils volle Jahreswirkung).
• Der Bundesrat begrüßte in seiner Stellungnahme die Erhöhung des Kindergeldes. Zugleich wird die Regierung aber aufgefordert, dass sich Bund dauerhaft an den Kosten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung von jährlich mindestens zwei Milliarden Euro beteiligt.

Hinweis:
In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates stellte die Bundesregierung fest, sie sehe derzeit keinen Grund für eine Verbindung des Familienentlastungsgesetzes mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 734 v. 08.10.2018

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