Verlängerung der Abgabefrist für Ihre Steuererklärung 2014
Die Einkommensteuererklärung 2014 ist grundsätzlich bis zum 31. 5. 2015 bei dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einzureichen. Wird die Steuererklärung z.B. durch einen Lohnsteuerhilfeverein wie den unseren angefertigt, wird die bestehende Frist allgemein bis zum 31. 12. 2015 verlängert. Nur mit begründeten Einzelanträgen kann die Frist bis zum 28. 2. 2016/31. 5. 2016 verlängert werden. Ein entsprechender Antrag kann in Fällen begründet sein, dass der Steuerpflichtige aufgrund einer schwerwiegenden Krankheit daran gehindert ist, sich um seine Belange rechtzeitig zu kümmern oder Angehörige um Hilfe zu bitten. Die Finanzämter können Steuererklärungen auch vor Ablauf der allgemein verlängerten Zeit anfordern, wenn z. B. eine hohe Abschlusszahlung zu erwarten ist. Dies hat dann jedoch mit angemessener Frist zu erfolgen.
In jedem Fall erinnern wir unsere Mitglieder an dieser Stelle noch einmal daran, dass bitte sämtliche Unterlagen zur Erstellung der Einkommensteuererklärung bis zum 31.10.2015 in unserer Beratungsstelle vorliegen sollten.
Quelle: BMF vom 2. 1. 2015, z. B. FM NRW, S 0320 – 1 – V A 2,BStBl I 2015 S. 41.
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