Familie & Kinder

Steuertipps für Familien mit Kindern, Ehegatten und Lebenspartner, verwitwete, geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten und Lebenspartner, alleinerziehende Steuerpflichtige, die durch Wahl der richtigen Steuerklasse und Änderung ihrer ELStAM Steuervorteile für sich nutzen wollen.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Trennung oder Heirat

BFH klärt in zwei Verfahren Zweifelsfragen zu den Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungbetrages für Alleinerziehende. Lassen Sie sich beraten.

Wann kann ich einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen?

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht sich für die Kalenderjahre 2020 und 2021 jeweils um 2.100 Euro auf insgesamt 4.008 Euro. Dieser Erhöhungsbetrag wie auch der zusätzliche Erhöhungsbetrag für das zweite und jedes weitere Kind kann nur über einen Freibetrag über die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELSTAM) Berücksichtigung finden. Wir unterstützen alleinerziehende Arbeitnehmer darin, rechtzeitig den richtigen Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zu stellen.