Kinder
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Trennung oder Heirat
BFH klärt in zwei Verfahren Zweifelsfragen zu den Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungbetrages für Alleinerziehende. Lassen Sie sich beraten.
Wann kann ich einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen?
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht sich für die Kalenderjahre 2020 und 2021 jeweils um 2.100 Euro auf insgesamt 4.008 Euro. Dieser Erhöhungsbetrag wie auch der zusätzliche Erhöhungsbetrag für das zweite und jedes weitere Kind kann nur über einen Freibetrag über die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELSTAM) Berücksichtigung finden. Wir unterstützen alleinerziehende Arbeitnehmer darin, rechtzeitig den richtigen Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zu stellen.
Wie werden Kinder steuerlich berücksichtigt?
Bei der Besteuerung einer Familie soll das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder steuerfrei bleiben. Damit Eltern bei gleich hohem Einkommen nicht höher besteuert werden als Kinderlose, wird bei ihrer Besteuerung ein Einkommensbetrag in Höhe des Existenzminimums sowie der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung ihrer Kinder steuerfrei belassen. Dies wird entweder durch das Kindergeld oder durch Freibeträge für Kinder sichergestellt.