Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Trennung oder Heirat
BFH klärt in zwei Verfahren Zweifelsfragen zu den Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungbetrages für Alleinerziehende. Lassen Sie sich beraten.
Wann kann ich einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen?
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht sich für die Kalenderjahre 2020 und 2021 jeweils um 2.100 Euro auf insgesamt 4.008 Euro. Dieser Erhöhungsbetrag wie auch der zusätzliche Erhöhungsbetrag für das zweite und jedes weitere Kind kann nur über einen Freibetrag über die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELSTAM) Berücksichtigung finden. Wir unterstützen alleinerziehende Arbeitnehmer darin, rechtzeitig den richtigen Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zu stellen.
Familienentlastungen ab 2016 beschlossen
Der Bundesrat hat am 10.07.2015 dem Gesetz zugestimmt, mit dem der steuerliche Grundfreibetrag angehoben und der Steuertarif nach rechts verschoben wird. [ … ]
Haushaltszugehörigkeit beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Allein stehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308,– € im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu [ … ]