Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen ab 2015
Die Finanzverwaltung hat mit Ihrem aktuellen BMF-Schreiben vom 15. September 2014 festgelegt, wie die neuen Lohnsteuerbescheinigungen ab dem Kalenderjahr 2015 auszustellen sind. Auch im kommenden Jahr sind die Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, der Finanzverwaltung bis zum 28. Februar des Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln. Die Datenübermittlung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungs-verordnung authentifiziert vorzunehmen. Das für die Authentifizierung erforderliche Zertifikat muss vom Datenübermittler einmalig im ElsterOnline-Portal beantragt werden. Ohne Authentifizierung ist eine elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung nicht möglich. Einzelheiten zum amtlich vorgeschriebenen Datensatz sind unter www.elster.de abrufbar.
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