Familienleistungsausgleich; Lebenspartner und Übertragung von Kinderfreibeträgen
Nachdem durch die 2013 eingeführte Regelung in § 2 Abs. 8 EStG einkommensteuerlich Ehen und Lebenspartnerschaften gleichgestellt worden sind, wurde im Januar ein BMF-Schreiben zur Auslegung des Gesetzes veröffentlicht, in dem klar gestellt wird, dass Lebenspartner mit Kindern bei der Zusammenveranlagung genauso behandelt werden wie Eheleute. Dazu gehört, dass die eingetragenen Lebenspartner grundsätzlich die doppelten Kinderfreibeträge erhalten. Das BMF-Schreiben soll darüber hinaus die unterschiedlichen praktischen Fallkonstellationen („Stiefkindadoption“, „Fremdkindadoption“) für die Rechtsanwender erläutern.
Quelle: BMF v. 17.01.2014, siehe auch BMF v. 28.06.2013
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2014-01-17-BMF_Familienleistungsausgleich-Lebenspartner-Freibetraege-fuer-Kinder
2013-06-28-BMF_Übertragung-Freibetraege-Kinder
Essen, im Mai 2014