Steuerermäßigung für Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen

Wer seine Abwasseranlage mittels einer Rohrleitungskamera auf Dichtheit prüfen lässt, erhält bei der
Einkommensteuer – bis zu bestimmten Höchstbeträgen – eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Kosten. Dies hat das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 18.10.2012 entschieden.

Das Gericht argumentiert, dass die Dichtheitsprüfung eine konkrete Grundlage für die Sanierung der Rohrleitung und damit Teil der Aufwendungen für deren Instandsetzung sei. Die Kosten seien damit als steuerbegünstigte Handwerkerleistung zu beurteilen.

Hinweis: Allerdings hat das Finanzamt Revision gegen dieses Urteil eingelegt, welche nun beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 1/13 anhängig ist, so dass diese Rechtsfrage noch nicht endgültig geklärt ist. Das Finanzamt geht in seiner Begründung davon aus, dass es sich bei der Dichtheitsprüfung vorrangig um eine nicht begünstigte Gutachtertätigkeit handelt und eben nicht um eine Handwerkerleistung. Dennoch sollten betroffene Immobilienbesitzer diese Kosten in der Steuererklärung vorsorglich geltend machen.

Quelle: FG Köln vom 18.10.2012, AZ 14 K 2159/12, BFH Revisionsverfahren AZ VI R 1/13

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Essen, im Mai 2014