Kinderfreibeträge

Mehr Netto vom Brutto mit den richtigen LohnSteuerAbzugsMerkmalen (ELStAM)

Die für das Lohnsteuer-Abzugsverfahren maßgebenden Merkmale, wie Steuerklasse und ggf. Faktor zur Steuerklasse IV, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibeträge oder Hinzurechnungsbetrge, Kirchensteuer -all diese Lohnsteuerabzugsmerkmale werden von der Finanzverwaltung für alle Arbeitnehmer in einer zentralen Datenbank gespeichert. Die Finanzverwaltung stellt den Arbeitgebern diese Informationen zum elektronischen Abruf bereit (ELStAM – ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale).

Wie werden Kinder steuerlich berücksichtigt?

Bei der Besteuerung einer Familie soll das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder steuerfrei bleiben. Damit Eltern bei gleich hohem Einkommen nicht höher besteuert werden als Kinderlose, wird bei ihrer Besteuerung ein Einkommensbetrag in Höhe des Existenzminimums sowie der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung ihrer Kinder steuerfrei belassen. Dies wird entweder durch das Kindergeld oder durch Freibeträge für Kinder sichergestellt.

Bin ich eigentlich in der richtigen Steuerklasse?

Die Einreihung in die richtige Steuerklasse ist für Sie als Arbeitnehmer besonders wichtig, weil die Steuerklasse neben anderen Lohnsteuerabzugsmerkmalen die Grundlage dafür bildet, dass Ihr Arbeitgeber die Höhe der Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitslohn einzubehalten hat, richtig ermitteln kann. Wann ein Steuerklassenwechsel für Sie in Frage kommt, welche Steuerklassenkombination Ehegatten/Verpartnerten wählen können und was unter dem Faktorverfahren zu verstehen ist, erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag.

Familienleistungsausgleich; Lebenspartner und Übertragung von Kinderfreibeträgen

Nachdem durch die 2013 eingeführte Regelung in § 2 Abs. 8 EStG einkommensteuerlich Ehen und Lebenspartnerschaften gleichgestellt worden sind, wurde im [ … ]