31. Mai 2017: Gesetzliche Abgabefrist für Ihre Einkommensteuererklärung 2016

Es droht weder der Weltuntergang noch ein anderes Ungemach, wenn Sie bis zum 31. Mai 2017 Ihre Einkommensteuererklärung für 2016 nicht abgegeben haben; und doch macht die frühe Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung vielfach Sinn! Die meisten unserer Mitglieder dürfen sich nämlich über eine Steuererstattung freuen und planen die von uns prognostizierte Erstattung gerne ein.

Allgemeine Fristverlängerung bis Ende 2017

Aber natürlich können sich unsere Mitglieder mit der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung auch gerne noch etwas mehr Zeit lassen. Sobald wir als Ihr Lohnsteuerhilfeverein Essen Rüttenscheid e.V. die Steuererklärung für Sie erstellen, wird die bestehende Frist dank einer allgemeinen Verfügung des Gesetzgebers bis zum Ende des Jahres verlängert.

Bitte beachten Sie: Die verlängerten Abgabefristen für Steuererklärungen auf Grund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gelten noch nicht für den VZ 2016, sondern erst für die folgenden Besteuerungszeiträume. Und ein Hinweis noch in eigener Sache:  Damit wir zum Ende des Jahres keinen Zeitdruck bekommen, bitten wir unsere Mitglieder auch in diesem Jahr wieder bis Oktober 2017 einen Termin in unserer Beratungsstelle mit vollständigen Unterlagen wahrzunehmen.

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