Reisekostenrecht für Arbeitnehmer

Das BMF hat am 24.10.2014 ein neues Schreiben zur steuerlichen Beurteilung von Reisekosten bei Arbeitnehmern veröffentlicht. Das neue Schreiben ersetzt das bisherige Einführungsschreiben vom 30.9.2013 und ist für den gesamten Veranlagungszeitraum 2014 anzuwenden.

Das nun veröffentlichte Schreiben regelt u.a. in folgenden Punkte:

  • Definition „erste Tätigkeitsstätte“
  • Fahrtkosten bei auswärtiger Tätigkeit, Sammelpunkt, weiträumiges Tätigkeitsgebiet
  • Ermittlung der Pauschalen, Dreimonatsfrist und Pauschalbesteuerung bei Verpflegungsmehraufwendungen
  • Bewertung und Besteuerungsverzicht bei üblichen Mahlzeiten
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Unterkunftskosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit

Hinweis: Das neue Schreiben ist grundsätzlich mit Wirkung ab 1.1.2014 anzuwenden. Hinsichtlich der Regelungen zu den Mahlzeiten im Flugzeug, Schiff oder Zug wird es von der Finanzverwaltung jedoch nicht beanstandet, wenn diese erst ab 1.1.2015 angewendet werden.

Quelle: 2014-10-24-bmf-reform-steuerliches-reisekostenrecht-Arbeitnehmer

Bild: Verkehr_Fotolia_59144899_XS_copyright: Deyan, Georgiev

 

  Kategorie: Allgemein