Rückenschule vom Arbeitgeber

Wenn der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Kurse bezahlt, die der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung seines Arbeitnehmers dienen, ist dies steuerfrei möglich, soweit er nicht mehr als 500 Euro im Kalenderjahr hierfür ausgibt. Die Massnahmen müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen.

Bild: Rückenschule_Fotolia_46908327_XS_© Robert Kneschke

  Kategorie: Arbeiten & Pendeln