Werkzeuggeld

Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn eine Entschädigung für die betriebliche Benutzung von Werkzeugen seines Arbeitnehmers (Werkzeuggeld), ist dieses steuerfrei, soweit sie die entsprechenden Aufwendungen des Arbeitnehmers nicht offensichtlich übersteigt.

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  Kategorie: Arbeiten & Pendeln