Sonderausgaben
Sonderausgaben: Dies sind Aufwendungen der privaten Lebensführung, die steuerlich begünstigt werden, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Es können in Betracht kommen:
- Vorsorgeaufwendungen
- Gezahlte Kirchensteuern
- Kinderbetreuungskosten
- Eigene Berufsausbildungskosten
- Berufsausbildungskosten des Ehegatten/Lebenspartners (
- Schulgeld
- Unterhaltsleistungen
- Versorgungsleistungen
- Ausgleichsleistungen
- Spenden und Mitgliedsbeiträge
In unseren aktualisierten Checklisten und Formularen fragen wir genau nach diesen Dingen, damit Sie jeden zusätzlichen Euro sparen.