Steuererklärungspflicht für Rentner?

Glückliche Senioren im Frühling

Seit dem Jahr 2005 wird die Besteuerung von Renten Schritt für Schritt auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Wer 2005 oder früher in Rente gegangen ist, muss 50 % seiner Brutto-Ruhestandsbezüge versteuern. Für jeden neu hinzugekommenen Rentnerjahrgang steigt dieser Prozentsatz um 2 Prozentpunkte. Ab dem Rentenjahrgang 2040 sind dann die Altersrenten zu 100 % zu versteuern. Im Gegenzug steigt die Abzugsfähigkeit der Beitragszahlungen. Dies führt dazu, dass vermehrt Rentner verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Ob aber auch eine Steuerzahlung ansteht, hängt davon ab, wie hoch die bezogene Rente neben anderen Einkünften, z.B. aus der Vermietung einer Immobilie oder der Anlage von Geldvermögen, tatsächlich ist und welche Abzugspositionen steuerlich berücksichtigt werden können. In den meisten Fällen, in denen neben der Rente nur eine kleine Werksrente oder minimale Zinsen aus der Anlage eines Geldbetrages bezogen wird, liegt das zu versteuernde Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages, so dass keine Steuerzahlung entsteht. Die Finanzämter bekommen die Rentenhöhe von den Rentenkassen automatisch mitgeteilt, so dass Anfragen der Finanzämter hinsichtlich einer möglichen Steuererklärungspflicht an Rentner zunehmen. Daher sollte in jedem Fall frühzeitig geprüft werden, ob eine Steuererklärungspflicht besteht oder nicht, um der Verfolgung einer möglichen Steuerhinterziehung durch die Finanzbehörden zuvor zu kommen.

Unser Tipp: Für den Fall, dass von einer Erklärungspflicht auszugehen ist, sollten Belege über Abzugspositionen, wie z.B. Spendenbescheinigungen oder Nachweise über Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Krankheitskosten aufbewahrt werden, damit diese Positionen steuermindernd geltend gemacht werden können. Ergibt sich im konkreten Fall keine Steuerpflicht, so kann es sinnvoll sein, beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Sie gilt grundsätzlich für drei Jahre. Vorteilhaft ist dies auch deshalb, weil dann bei Vorlage dieser Bescheinigung bei der Bank auf Kapitalerträge keine Zinsabschlagsteuer einbehalten.

Bild: Rentnerehepaar-glücklich_Fotolia_62568858_XS_copyright: Fotowerk

Essen, im März 2014

 

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