MitArbeit – Neues Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Unter dem Titel „MitArbeit“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gesamtkonzept zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt. Als Teil dieses Konzepts schafft das Teilhabechancengesetz nun mit zwei neuen Fördermöglichkeiten neue Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt.

Denn trotz der guten Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt sind immer noch knapp 800.000 Menschen langzeitarbeitslos. Und je länger die Suche nach Arbeit erfolglos bleibt, desto schwieriger wird der Weg zurück in Arbeit. Daher brauchen die Betroffenen Unterstützung, die individuell auf sie ausgerichtet ist. Zum 1. Januar 2019 tritt das Teilhabechancengesetz in Kraft.

Mit den beiden neuen Förderungen unterstützt die Bundesregierung Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Personen der jeweiligen Zielgruppe einstellen.

Die beiden neuen Förderungen betreffen dabei zwei unterschiedliche Zielgruppen. Von der neuen Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ können Menschen profitieren, die

1. über 25 Jahre alt sind,
2. für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und
3. in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren.

Die andere Zielgruppe umfasst Personen, die seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sind.

Unternehmen, die Personen einstellen, die mehr als sechs Jahre SGB II-Leistungen erhalten haben, können mit einem Zuschuss für das Gehalt des neuen Mitarbeiters gefördert werden. In den ersten beiden Jahren sind das 100 Prozent des Mindestlohns – es sei denn, der Arbeitgeber ist tarifgebunden oder tariforientiert. Dann wird das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt berücksichtigt. In jedem weiteren Jahr verringert sich der Zuschuss um 10 Prozent. Die Förderung dauert maximal 5 Jahre. Zudem können während der Förderung erforderliche Qualifizierungen und Praktika bei anderen Arbeitgebern finanziert werden.

Unternehmen, die Personen einstellen, die mehr als zwei Jahre arbeitslos waren, erhalten einen Zuschuss für 2 Jahre. Im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Lohns und im zweiten Jahr 50 Prozent. Darüber hinaus können die ehemaligen Langzeitarbeitslosen im gesamten Förderzeitraum Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nach den allgemeinen Regelungen in Anspruch nehmen.

Bei beiden Förderungen unterstützen sogenannte „Coaches“ die ehemaligen Langzeitarbeitslosen dabei, im Berufsleben wieder Fuß zu fassen. So helfen diese beispielsweise  bei Problemen am neuen Arbeitsplatz, in der Familie oder bei Schwierigkeiten mit der Organisation des Alltags.

Mit intensiver Betreuung, individueller Beratung, wirksamer Förderung und der gezielten Suche nach passenden Arbeitgebern schaffen die neuen Förderungen neue Perspektiven für die, die ohne Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz haben. Denn Arbeit zu haben und für sich selbst sorgen zu können, ist eine Frage der Würde und der Teilhabe.

Arbeitgeber können Einstellungen mit einer Förderung durch eines der beiden neuen Regelinstrumente verbinden und dazu Kontakt mit einem Jobcenter in ihrer Nähe aufnehmen.

Quelle: BMAS online vom 9. November 2018

  Kategorie: Arbeiten & Pendeln